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Montag, 6. September 2010
Gedanken zur Staatslehre PDF Drucken E-Mail
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Gedanken zur Staatslehre
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Niccolò Machiavelli legte das Bekenntnis ab: "Ich muß vom Staat reden oder das Gelübde tun zu schweigen". An dieser Stelle soll nun – im Sinne Machiavellis – nicht geschwiegen, sondern über den Staat geredet werden. Diesem Anspruch sollen die nachfolgenden Ausführungen gewidmet sein.

An den Universitäten der BRD ist die Staatslehre als selbständige Wissenschaftsdisziplin nicht existent. Diese ist vielmehr in der Politikwissenschaft und in das Staatsrecht bzw. die Verfassungslehre verschwunden. Während die bundesrepublikanische Politikwissenschaft an amerikanischen Vorbildern ausgerichtet ist, die dem Programm amerikanischer Umerziehungsstrategie entsprungen ist , scheint sich die politische Philosophie, die es als Alibi in der Politikwissenschaft als Teilgebiet noch gibt, in Luft aufgelöst zu haben. Auf das, was es bei der politischen Philosophie eigentlich ankommt, ist an gegenwärtigen politikwissenschaftlichen Lehrstühlen kaum noch etwas zu spüren, nämlich, wie dies Bernard Willms in einem Satz präzise auszudrücken wußte: "Die Politische Philosophie beginnt beim Einzelnen und endet beim Staat."

Scheinbar soll sich die heutige akademische Jugend keine Gedanken mehr über den Staat machen, vor allem über alternative Vorstellungen zum staatlichen Status Quo der BRD. Die Ausgangsfrage für nationale Deutsche muß deshalb lauten: Gibt es zum realexistierenden Parteienstaat der BRD überhaupt Alternativen? Wobei in dem ersten Begriff – nämlich dem "Parteienstaat" – ein Widerspruch an sich zu stecken scheint, da ja durch diesen Begriff die Parteien im Plural, als bloße Summe von Teilen, zum Ganzen, nämlich zum Staat erklärt würden – und in der BRD tatsächlich auch hierzu erklärt werden.

Natürlich ist die Summe der Teile nicht das Ganze, sondern vielmehr etwas anderes als das Ganze. Aber ebenso dürfte auch feststehen, daß die Teile der Gesellschaft einfach vorhanden sind, daher auch Berücksichtigung finden müssen, indem sie auf das Ganze zu beziehen und letztendlich diesem Ganzen im Sinne des Gemeinwohls untergeordnet werden müssen.

In der Literaturwissenschaft verhält es sich ähnlich, wenn beim hermeneutischen Erkenntnisvorgang sich der Rezipient sowohl einen ersten Eindruck vom Textganzen verschaffen muß, als auch die einzelnen Textphänomene zu analysieren hat. Dies nennt man den "philologischen Zirkel", bei dem der Erkennende solange zwischen Text-Teilen und Text-Ganzem hin- und herpendelt, bis er glaubt den Text insgesamt erkannt zu haben. Dem Erkenntnisprozeß liegt dabei zugrunde, daß das "Ganze (...) Grund und Maßstab dafür (ist), daß einzelne Momente überhaupt eine Bedeutung haben. Andererseits ergibt sich aber auch das Ganze erst aus dem Zusammenspiel der einzelnen Merkmale, beide setzen sich also wechselseitig voraus. Denn erst die Erkenntnis der Einzelheiten vermittelt das Verstehen des Ganzen, doch haben die Einzelzüge ihrerseits überhaupt nur eine Bedeutung nach Maßgabe des Sinnganzen. Das macht die zirkulare Struktur dieses Verstehens aus: das eine bedingt das andere, das andere das eine." Und so verhält es sich auch mit den Teilen der Gesellschaft und dem Ganzen in den Kategorien von Volk und Staat.


 
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